UPDATE ZUM 25. MÄRZ 2021
Da uns die Gesundheit aller Gottesdienstbesucher am Herzen liegt, und besonders unserer älteren Geschwister und derer die zur Risikogruppe gehören, wird der Sonntagsgottesdienst parallel auch digital über ZOOM übertragen.
Es besteht weiterhin, unter Einhaltung der zurzeit gültigen Corona-Schutzvorschriften, die Möglichkeit des Besuches der Gemeinderäume zu den einzelnen Veranstaltungen.
Schutzkonzept der Christlichen Gemeinde Attendorn
gemäß der Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO)
vom 23.03.2021
Auszüge aus der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
vom 23. März 2021
Für uns als Christliche Gemeinde zu beachteten Vorschriften
1. Zur Einhaltung der CORONA-SchVo und des geforderten Mindestabstands, ist ab sofort eine Anmeldung für die Teilnahme am Präsenz-Gottesdienst erforderlich, um die zu erwartenden Teilnehmerzahlen besser steuern zu können.
Die Teilnehmerzahl wird bis auf weiteres auf insgesamt 25 Gottesdienstbesucher begrenzt.
Für die Teilnahme der Kinder an der Sonntagsschule ist die Teilnahme auf insgesamt 6 Kinder, aus maximal 3 Haushalten begrenzt.
Sobald die Teilnehmerzahl erfüllt ist, werden die weiteren Teilnehmer bevorzugt für den folgenden Sonntag registriert, damit jeder die Möglichkeit erhält mindestens zweimal im Monat an einem Präsenz-Gottesdienst teilzunehmen. Eine Registrierung für mehrere Veranstaltungen ist nicht möglich.
Anmeldungen bitte bis samstags 10:00 Uhr direkt an
Hans-Joachim Althaus:
E-Mail: h.e.althaus@t-online.de
Tel.: 02722-5408558
Mobil: 0151-19303955
Anmeldungen werden nicht bestätigt. Falls mehr Anmeldungen, als Plätze vorhanden sind, werden die Personen die nicht mehr teilnehmen können umgehend benachrichtigt.
2. Jeder Gottesdienstbesucher verpflichtet sich zum Tragen einer medizinischen Maske, sowohl in den Gemeinderäumen, auf den Zuwegen innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, sowie auf dem Grundstück und den angrenzenden Parkplatzflächen.
3. Am Eingang steht ein Desinfektionsständer zum vorschriftsmäßigen Desinfizieren der Hände zur Verfügung. Danach sind die Sitzplätze direkt einzunehmen.
Es ist darauf zu achten, dass das Betreten und Verlassen der Gemeinderäume im vorgesehenen Einbahnstraßenmodus geschieht.
Es ist bitte darauf zu achten, dass Einzelpersonen nur die Einzelplätze benutzen, damit die Zweiersitzplätze für Ehepaare und die ganzen Stuhlreihen für Familien genutzt werden können.
4. Zur Vermeidung von über Aerosole vermittelten Infektionen wird eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung, von einer beauftragten Person, mit kurzen Lüftungsintervallen sichergestellt. Die Intensität der Lüftung und die Lüftungsintervalle werden der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen angepasst.
5. Um die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden alle anwesenden Gottesdienstbesucher mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.
Die besondere Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn die verantwortliche Person zusätzlich zur Erhebung der Daten einen Sitzplan erstellt und für vier Wochen aufbewahrt.
In dem Sitzplan ist zu erfassen, welche anwesende Person wo gesessen hat. (Der gesonderten Erfassung von Adresse und Telefonnummer bedarf es nicht, wenn diese Daten für den Verantwortlichen bereits verfügbar sind,)
6. Beim Betreten der Toilettenräume ist darauf zu achten, dass sich nur eine Person in den Toilettenräumen aufhalten darf. Ferner ist das Schild an der Eingangstür beim Betreten auf "Besetzt" zu drehen, und beim Verlassen wieder auf "Frei" zu drehen.
7. Die Mahlfeier endet jeweils um 10:10 Uhr. Die kurze Pause bis zum Gottesdienstbeginn um 10:15 Uhr ist nur für nachfolgende Gottesdienstbesucher bzw. für den Toilettengang vorgesehen.
Es ist zwingend erforderlich, dass wir unsere Sitzplätze nicht verlassen, um mit anderen Personen zu kommunizieren.
8. Das Kaufen von Artikeln am Bücherschrank, sowie die Mitnahme von kostenlosen Materialien bitte erst am Ende des Gottesdienstes tätigen.
9. Es dürfen keine unverpackten Speisen oder Getränke gereicht werden.
Erstellt am 25. März 2021 von Hans-Joachim Althaus
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